Heute gelesen
Nutzungsbedingungen.
Bin jetzt nur ich erstaunt darüber? Dass man so etwas erwähnen muss?
15.9 Höhere Gewalt. ******* haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die sich nach vernünftiger Beurteilung der Kontrolle von ******* entziehen. Dies gilt insbesondere für Nichterfüllung infolge unvorhergesehener Umstände oder Ursachen außerhalb der Kontrolle von *******, wie Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Aufruhr, Embargos, Maßnahmen ziviler oder militärischer Behörden, Feuer, Überschwemmung, Unfälle, Streik sowie Versorgungsengpässe bei Transporteinrichtungen, Kraftstoffen, Energie, Arbeitskräften oder Materialien.
Bin jetzt nur ich erstaunt darüber? Dass man so etwas erwähnen muss?
15.9 Höhere Gewalt. ******* haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die sich nach vernünftiger Beurteilung der Kontrolle von ******* entziehen. Dies gilt insbesondere für Nichterfüllung infolge unvorhergesehener Umstände oder Ursachen außerhalb der Kontrolle von *******, wie Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Aufruhr, Embargos, Maßnahmen ziviler oder militärischer Behörden, Feuer, Überschwemmung, Unfälle, Streik sowie Versorgungsengpässe bei Transporteinrichtungen, Kraftstoffen, Energie, Arbeitskräften oder Materialien.
... Was sagen?
sopravvivere,
Mittwoch, 14. Oktober 2009, 23:23
sowas nennt sich dann Absicherung.
Ist nicht unbedingt nötig, wenn man nach dem *normalen* menschenverstand geht, aber sicher ist sicher. Und es ist wesentlich günstiger solch einen Punkt zu erwähnen, statt angeklagt zu werden.
ganz schlimm bei Bedienungsangelegenheiten und Nutzungsbedingungen in den USA.
Ist nicht unbedingt nötig, wenn man nach dem *normalen* menschenverstand geht, aber sicher ist sicher. Und es ist wesentlich günstiger solch einen Punkt zu erwähnen, statt angeklagt zu werden.
ganz schlimm bei Bedienungsangelegenheiten und Nutzungsbedingungen in den USA.
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... Was sagen?